Die CDU fordert die Verwaltung auf, die Einführung der Grundsteuer C zu unterlassen und sich auf nachhaltige Alternativen, z.B. die Baulandentwicklung zu konzentrieren
Antrag:
Wir beantragen möglichst für den Stadtentwicklungsausschuss am 04.12.2024 eine beispielhafte Darstellung der Vorgehensweise bei der Grundstücksbemessung für die Grundsteuer C. Die unterschiedlichen Auslegungsbeispiele sind transparent darzustellen.
Die Einführung der Grundsteuer C im Rahmen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wird mit dem aktuellen Kenntnisstand abgelehnt.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen zur Erhebung der Grundsteuer C auszusetzen und stattdessen andere Maßnahmen zur Mobilisierung von Bauland zu prüfen, die sozial ausgewogen und wirksam sind.
Begründung:
Die Einführung der Grundsteuer C soll laut Gesetzgeber unbebaute, baureife Grundstücke mobilisieren, um den Wohnraummangel in Deutschland zu bekämpfen. Jedoch zeigen Erfahrungen sowie aktuelle Analysen, dass dieses Ziel weder effektiv noch sozial gerecht erreicht werden kann.
Im Einzelnen sprechen für uns die nachfolgenden Gründe gegen die Einführung der Grundsteuer C:
Historische Ineffizienz der Baulandsteuer
Die Grundsteuer C ist im Kern kein neues Instrument. Bereits die 1961 eingeführte und kurz darauf wieder abgeschaffte Baulandsteuer zeigte erhebliche Schwächen. Das eigentliche Ziel wird verfehlt.
Statt einer Mobilisierung von Bauland kam es weder zu einem bedeutsamen Anstieg von Angeboten noch zu einer wirksamen Reduzierung von Spekulationen.
Soziale Ungerechtigkeit Belastung finanzschwacher Bürger
Die Steuer belastet in erster Linie Eigentümer mit begrenzten finanziellen Mitteln, die unbebaute Grundstücke nicht ohne Weiteres sofort entwickeln können. Es besteht die Gefahr, dass die Eigentümer durch die erhöhte Steuerlast faktisch gezwungen werden, ihre Grundstücke zu verkaufen. Vermögende Investoren oder Unternehmen, die spekulativ Grundstücke halten, sind von der Steuer nur marginal betroffen und werden in ihrer Spekulation kaum eingeschränkt.
Rechtliche und verwaltungstechnische Unsicherheiten
Die Definition baureifer Grundstücke schafft durch Interpretationsspielräume Rechtsunsicherheiten und kann zu einer uneinheitlichen Anwendung der Steuer führen.
Hoher Verwaltungsaufwand
Wir befürchten, dass die Einführung und die Umsetzung bei der Grundsteuer C einen erheblichen Mehraufwand für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit sich bringt, der in keinem Verhältnis zu den geplanten Zielen steht.
Kein direkter Einfluss auf den Wohnungsbau
Die Steuer schafft keinen zusätzlichen Wohnraum, sondern lediglich einen finanziellen Druck auf Grundstückseigentümer. Er scheint uns, ungeeignet zur Bekämpfung von Wohnraummangel.
Alternativen
Gezielte Investitionen in die Baulandentwicklung wären unserer Meinung nach effektiver und sozial verträglicher.
Fazit
Die Grundsteuer C ist ein ungeeignetes Instrument zur Bekämpfung des Wohnraummangels. Sie belastet schwächere Grundstückseigentümer, birgt rechtliche Probleme.
Die CDU fordert daher die Verwaltung auf, die Einführung der Grundsteuer C zu unterlassen und sich auf nachhaltige Alternativen, z.B. die Baulandentwicklung zu konzentrieren.