Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW
Eine langjährige Debatte hat ihr Ende gefunden: Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 28. Februar 2024 eine von der Bürgerschaft und Teilen der Politik lang geforderte Änderung des Kommunalabgabengesetzes verabschiedet. Diese bedeutet die endgültige Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigentümer.
„Ab sofort werden für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, keinerlei Beiträge mehr erhoben. Diese Entscheidung kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute, die oft mit beträchtlichen finanziellen Belastungen konfrontiert waren“, begrüßt Jörg Thelaner, Fraktionsvorsitzender der CDU im Rat, die neue Regelung.
Für Maßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, sind die Anlieger bereits von jeglichen Beiträgen befreit, dank einer Förderrichtlinie, die 2022 von den damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP auf den Weg gebracht wurde.
Diese Abschaffung ist nicht nur ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens, sondern auch ein wichtiger Schritt den finanziellen Druck von den Anwohnern zu nehmen.
Die Abschaffung der Beiträge verringert nicht nur die finanzielle Belastung für die Bürger, sondern reduziert auch die Verwaltungslast der Kommunen.
„Es war uns immer bewusst, welcher personelle und zeitliche Aufwand daneben für die Kommunalverwaltung dahintersteckte. Daher ist dieser Beschluss das richtige Signal und zeigt einmal mehr, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung Entscheidungen trifft, die uns vor Ort zugutekommen und uns und unsere Verwaltungen entlasten,“ so abschließend der Vorsitzende der CDU-Fraktion Jörg Thelaner.